« Zurück zur Gliederung der Geschichte

7. Besitzverhältnisse nach der Auflösung der Stiftung

Mit Rechtsträgernachweis vom 21.3.1957 wird die Deutsche Investitionsbank Gläubiger von drei Hypothekenschuldnern (12.122,45 DM) Über die landwirtschaft-lichen Flächen werden folgende Rechtsträger die Nutzer: das „Volkseigene Gut Arnstadt“, die LPG „19. Parteitag der KPdSU“, 1966 die LPG „Banner des Frie-dens“, Volkseigenes Gut (B) Obstbau Erfurt und die LPPG Thörey. Aus einem Feldstück werden 16 Eigenheimgrundstücke herausgemessen, die im Grundbuch unter Volkseigentum, Rechtsträger Rat der Stadt, eingetragen werden. Die Häuser wurden privat gebaut. In Rechtsträgerschaft der Stadt bleiben noch das „Hospital“ und das Wohnhaus.

Mit Beschluß Nr. 102/90 der Stadtverordnetenversammlung wurden das Wohnhaus in der Gothaer Straße und das Spittel „Herzstück der Stiftung“ der Wohnungsbaugesellschaft Arnstadt übertragen.

Die Stiftung erhält mit Stadtratsbeschluß Nr. 184/98 B vom 18.06.1998 mit 18 JA-Stimmen und 8 Enthaltungen das Stiftsgebäude in Eigentum zurück. Das Kuratorium e.V. wird mit Geschäftsbesorgungsvertrag Besitzer und will sein umfangreiches Konzept umsetzen mit dem Ziel, in einem historischen Gebäude mit historischen Gegenständen wieder soziale Zwecke zu erfüllen.

Für die Klärung der Stiftungsflurstücke bedarf es einer gesonderten Regelung. (18)